Anbieter: Björn Wiescholek, Freiburger Straße 24, 69126 Heidelberg, E-Mail: info@tennis-software.de, Telefon: +49 (0) 521 31 9 24 — Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG, nachfolgend „Anbieter".
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Softwarelösung „Tennis-Trainingsplaner" als Software-as-a-Service (nachfolgend „Tennis-Trainingsplaner" oder „Software").
1.2 Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein eingetragener Verein — insbesondere Tennisschulen, Tennisvereine und vergleichbare Sporteinrichtungen (nachfolgend „Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB findet nicht statt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden den Tennis-Trainingsplaner über das Internet zur Nutzung in der jeweils aktuellen Version bereit (Software-as-a-Service). Die Software unterstützt den Kunden bei der Organisation des Trainingsbetriebs einer Tennisschule oder eines Tennisvereins. Funktional umfasst dies insbesondere:
- Trainingsplanung: Verwaltung von Trainingsplänen, Trainingsgruppen, Platzangeboten und Verfügbarkeiten (Trainer / Teilnehmer);
- Stamm- und Nutzerdatenverwaltung: Accounts (Admin, Manager, Trainer, Teilnehmer, Eltern), Teilnehmer-Stammdaten, Niveau- und Spielklassen-Zuordnung;
- Optimierungs-Service: Algorithmische Vorschläge zur Gruppen- und Slot-Belegung;
- Trainerstundenerfassung: Erfassung, Einreichung und Auswertung geleisteter Trainerstunden;
- Rechnungsstellung: Erzeugung, Versand und Verwaltung von Rechnungen einschließlich optionaler SEPA-Lastschrift-Funktionalität (siehe Ziffer 12);
- Kommunikation: In-App-Postfach, Direkt-Chat, E-Mail- und Push-Benachrichtigungen;
- Spielerbörse: Vermittlungsfunktion zwischen Teilnehmern für Spielpartnersuche;
- Klub-Bereich (je nach Mandant auch anders benannt, vormals „VIP-Bereich"): Vereins-Inhalte, Medien, Kommentare sowie privater Datei-Austausch (Videos, Dokumente) zwischen Trainer/Admin und einzelnen Teilnehmern;
- Formulare: Konfigurierbare Datenerfassung mit Folge-Aktionen;
- Mandantenfähigkeit: Bereitstellung einer eigenen Mandanten-Instanz (nachfolgend „Mandant" oder „Tenant") für den Kunden mit isolierter Datenhaltung.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang, die gebuchte Edition (Tarif) und etwaige Zusatzmodule ergeben sich aus dem Auftragsformular oder der Bestellbestätigung, die zwischen den Parteien geschlossen wurde (nachfolgend „Vertragsdokumente"). Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen der Vertragsdokumente diesen AGB vor.
2.3 Der Tennis-Trainingsplaner ist eine Standardsoftware. Sie wird grundsätzlich nicht individuell an die Bedürfnisse des Kunden angepasst. Der Kunde erkennt an, dass eine Software nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei sein kann.
2.4 Etwaige Werbe- oder Vertriebsaussagen, Produktbeschreibungen auf der Website oder in Demo-Mandanten sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne von §§ 443, 444 BGB.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Software auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme eines vom Anbieter abgegebenen Angebots durch den Kunden in Textform, (b) ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform nach Bestellung durch den Kunden, oder (c) Bereitstellung des Mandanten und Zusendung der Zugangsdaten an den Kunden.
3.3 Der Anbieter kann vor Vertragsschluss eine Identitäts- und Bonitätsprüfung des Kunden vornehmen und den Vertragsschluss bei begründeten Zweifeln verweigern.
4. Leistungen des Anbieters
4.1 Nutzungsüberlassung
Der Anbieter überlässt dem Kunden für die Vertragslaufzeit die Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet. Der Anbieter betreibt die Software auf eigenen oder von ihm beauftragten Servern (siehe Ziffer 14.3 zu Subunternehmern).
4.2 Bereitstellung des Mandanten
Der Anbieter richtet für den Kunden einen eigenen Mandanten ein. Die Daten des Kunden werden in einer logisch — je nach Edition auch physisch — vom Datenbestand anderer Kunden getrennten Datenbank gehalten. Der Übergabepunkt ist die Übergabe-URL und der erste administrative Login an den Kunden.
4.3 Updates und Weiterentwicklung
Der Anbieter ist berechtigt, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und durch funktionale Updates zu verbessern. Solche Änderungen können auch Anpassungen der Benutzeroberfläche, einzelner Funktionen oder Schnittstellen umfassen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränken. Wesentliche Einschränkungen werden mit angemessenem Vorlauf in Textform angekündigt.
4.4 Support
Der Anbieter leistet im Rahmen der gebuchten Edition Support per E-Mail unter info@tennis-software.de zu folgenden Zeiten: werktags Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr (außer gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Reaktions- und Lösungszeiten richten sich nach dem Schweregrad gemäß folgender Klassifizierung — diese stellen Bemühenszusagen, keine garantierten Werte dar, sofern nicht ein gesondertes Service-Level-Agreement (SLA) abgeschlossen wurde:
- Kritisch (System nicht nutzbar): Reaktion innerhalb 4 Stunden während der Support-Zeiten;
- Hoch (wesentliche Funktion nicht nutzbar, Workaround unbekannt): Reaktion innerhalb 1 Werktag;
- Mittel/Niedrig: Reaktion innerhalb 3 Werktagen.
Telefon-Support, On-Site-Support oder Schulungen sind nicht Bestandteil des Standard-Supports und werden — sofern angeboten — gesondert vergütet.
5. Verfügbarkeit
5.1 Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt am Ausgang des Rechenzentrums des Anbieters bzw. seines Hosting-Subunternehmers.
5.2 Nicht in die Verfügbarkeitsrechnung einbezogen werden Zeiten
(a) geplanter Wartungsarbeiten, die der Anbieter mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform oder über die Software ankündigt und nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten (20:00–06:00 Uhr MEZ/MESZ sowie an Sonn- und Feiertagen) durchführt;
(b) unverschuldeter Ausfälle wie höhere Gewalt, Streik, Naturereignisse oder Ausfälle bei Vorlieferanten (Hosting, Energie, Telekommunikation), soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen;
(c) Störungen, die der Kunde, seine Endnutzer oder von ihm beauftragte Dritte zu vertreten haben (z. B. fehlerhafte Konfiguration, unzulässige Nutzung, Internetzugang des Kunden);
(d) Störungen externer Dienste, soweit sie nicht vom Anbieter zu vertreten sind (insb. E-Mail-, Push- oder Banken-Schnittstellen für SEPA-Verarbeitung).
5.3 Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeitsgarantie, Wiederherstellungs-Garantie oder Maximalreaktionszeit wird nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem separaten SLA vereinbart wurde.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass er die für die Nutzung erforderliche Hard- und Software (insbesondere einen unterstützten Webbrowser in aktueller Version) und einen ausreichend dimensionierten Internetzugang bereithält. Die jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen werden auf der Website des Anbieters veröffentlicht.
6.2 Der Kunde benennt mindestens einen administrativen Ansprechpartner (ROLE_ADMIN), der gegenüber dem Anbieter zur Erteilung und Entgegennahme verbindlicher Erklärungen befugt ist, sowie eine E-Mail-Adresse für betriebsbezogene Mitteilungen.
6.3 Der Kunde verwaltet seine Accounts (Anlegen, Sperren, Löschen) und die Rollenvergabe (Admin, Manager, Trainer, Teilnehmer, Eltern) selbst über die Software. Er ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, ausschließlich an Berechtigte weiterzugeben und bei Verlust oder Verdacht einer Kompromittierung unverzüglich Passwörter zurückzusetzen und den Anbieter zu informieren.
6.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihm und seinen Endnutzern in die Software eingestellten Daten allein verantwortlich. Er hält insbesondere die hierfür erforderlichen Einwilligungen und Rechte der betroffenen Personen vor (z. B. Trainer, Teilnehmer, Erziehungsberechtigte).
6.5 Der Kunde unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Klärung von Störungen und stellt hierfür sachdienliche Informationen zur Verfügung (z. B. Reproduktionspfad, Zeitpunkt, betroffener Account/Mandant).
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien geschäftskritischer Daten in regelmäßigen Abständen zu erstellen, soweit dies technisch über die Software möglich ist (z. B. Export von Stammdaten, Rechnungen). Die vom Anbieter erstellten Datensicherungen ersetzen keine Sicherungspflicht des Kunden.
7. Endnutzer und Rollen
7.1 Der Kunde überlässt den Zugang zur Software seinen eigenen Endnutzern (insbesondere Mitarbeitenden, Trainern, Teilnehmern und Erziehungsberechtigten). Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter für das Verhalten seiner Endnutzer wie für eigenes Verhalten verantwortlich.
7.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine Endnutzer die Software nur im Rahmen dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften nutzen und dass sie über die für sie geltenden Nutzungs- und Datenschutzhinweise des Kunden informiert sind.
7.3 Self-Signup, Einladungs- und Onboarding-Flows der Software werden im Namen und auf Verantwortung des Kunden gegenüber dessen Endnutzern abgewickelt. Der Anbieter tritt insoweit nicht als Vertragspartner der Endnutzer auf.
8. Inhalte und Daten des Kunden
8.1 Sämtliche vom Kunden oder seinen Endnutzern in die Software eingestellten Inhalte (Stammdaten, Trainingspläne, Rechnungen, Nachrichten, Dateien einschließlich Videos und Dokumenten im Klub-Bereich, Formularantworten u. a. — nachfolgend „Kundendaten") verbleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des Kunden.
8.2 Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragserfüllung erforderlichen, einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den Kundendaten ein — beschränkt auf Speicherung, Verarbeitung, Vervielfältigung, Anzeige und Übermittlung im Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Eine darüber hinausgehende eigene Verwertung der Kundendaten durch den Anbieter findet nicht statt.
8.3 Für den Klub-Bereich gelten Speicher-Quotas von 500 MB pro Datei und 5 GB pro Teilnehmer. Über diese Grenzen hinausgehender Speicher steht nur nach gesondertem Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung zur Verfügung. Der Anbieter ist berechtigt, Uploads, die diese Quotas überschreiten, abzuweisen.
8.4 Der Anbieter erstellt im Rahmen seines Betriebs regelmäßige technische Backups mit einer Wiederherstellungszielzeit (RTO) von 24 Stunden und einem Wiederherstellungspunkt (RPO) von 24 Stunden. Diese Backups dienen ausschließlich dem Betrieb der Software und ersetzen keine Sicherungspflicht des Kunden (siehe 6.6).
9. Zulässige Nutzung; verbotene Handlungen
9.1 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs nutzen. Eine Nutzung für Dritte (insbesondere Application Service Providing, Reselling oder Bereitstellung für andere Sporteinrichtungen) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Software und seinen Mandanten nicht zu missbrauchen. Untersagt sind insbesondere:
(a) das Hochladen, Verbreiten oder Speichern rechtswidriger Inhalte, insbesondere solcher, die gegen Strafgesetze, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte Dritter verstoßen;
(b) das Hochladen von Schadsoftware (Viren, Trojaner, Würmer) oder das Ausführen von Angriffen auf die Verfügbarkeit oder Integrität der Software (z. B. DoS, Brute-Force, Penetrationstests ohne ausdrückliche Zustimmung);
(c) das Umgehen oder Manipulieren von Sicherheits-, Authentifizierungs- oder Abrechnungsmechanismen, insbesondere das Erstellen oder Nutzen von Accounts mit falscher Identität, der unautorisierte Zugriff auf fremde Mandanten oder das Reverse-Engineering der Software außerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen (§ 69e UrhG);
(d) der Versand unerwünschter Massennachrichten (Spam) über die Kommunikationsfunktionen der Software (Postfach, Chat, E-Mail-Benachrichtigungen);
(e) die Nutzung der Spielerbörse für gewerbliche Vermittlungs- oder Werbezwecke, die über die Suche von Spielpartnern im üblichen Trainings- und Spielbetrieb hinausgehen;
(f) die Nutzung der Software in einer Weise, die geeignet ist, die Systemstabilität oder die Nutzbarkeit für andere Kunden zu beeinträchtigen (z. B. automatisierte Massen-Abrufe außerhalb dokumentierter Schnittstellen, missbräuchliche Nutzung der API-Endpunkte).
9.3 Im Falle eines begründeten Verdachts auf einen erheblichen Verstoß gegen 9.2 ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Account oder im Wiederholungs- oder Härtefall den gesamten Mandanten temporär zu sperren. Vor einer Sperrung wird der Anbieter den Kunden — soweit dies nicht aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist — anhören und zur Stellungnahme auffordern. Bei sofortiger Gefahr für die Software oder Dritte ist eine Sperrung ohne Vorankündigung zulässig; der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich nachträglich informiert.
9.4 Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere auf außerordentliche Kündigung (Ziffer 19.3) und Schadensersatz, bleiben unberührt.
10. Drittanbieter-Dienste und Schnittstellen
10.1 Die Software nutzt für bestimmte Funktionen Dienste Dritter, insbesondere:
- E-Mail-Versand (Onboarding-Mails, Passwort-Reset, Benachrichtigungen, Rechnungsversand): Amazon SES (Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg), Region Frankfurt (eu-central-1);
- Push-Benachrichtigungen (mobile App): Expo Push Service (Expo, Inc., USA) sowie die Push-Dienste der Gerätehersteller (Apple/Google);
- Captcha-Schutz öffentlicher Formulare (Self-Signup, Saison-Anmeldung): Cloudflare Turnstile (Cloudflare, Inc. / Cloudflare Germany GmbH);
- Anmeldung über Drittkonten (sofern vom Endnutzer genutzt): Google LLC / Apple Inc. (Social Login);
- Datei-Speicherung: sofern ergänzend eingesetzt, ein S3-kompatibler Objektspeicher mit Serverstandort in der EU;
- Ferien- und Feiertagsdaten (Vorschläge für Schließzeiten): OpenHolidays API (openholidaysapi.org) — hierbei werden keine personenbezogenen Daten übermittelt;
- SEPA- und Bank-Schnittstellen (sofern die SEPA-Lastschrift-Funktion genutzt wird): das vom Kunden gewählte Kreditinstitut;
- Hosting / Rechenzentrum: netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 90441 Nürnberg, Deutschland (Serverstandort Deutschland).
10.2 Die jeweiligen Dienste werden vom Anbieter als Subunternehmer (siehe Ziffer 14.3) eingebunden, soweit es sich um Auftragsverarbeitung handelt. Ausfälle, Verzögerungen oder Ablehnungen durch Drittdienste, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, lösen keine Mängelansprüche gegen den Anbieter aus.
10.3 Der Optimizer-Service ist Bestandteil der Software und wird vom Anbieter betrieben; er ist kein Drittdienst im Sinne von 10.1.
11. SEPA-Lastschrift-Funktion (optional)
11.1 Soweit der Kunde die SEPA-Lastschrift-Funktion nutzt, tritt er gegenüber seinen Schuldnern (Teilnehmern, Erziehungsberechtigten) ausschließlich selbst als Zahlungsempfänger und SEPA-Gläubiger auf. Der Anbieter ist nicht Gläubiger, Zahlungsdienstleister oder Vermittler im Sinne des ZAG.
11.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für (a) die Beschaffung und Pflege einer eigenen SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer (CI), (b) das Einholen rechtswirksamer SEPA-Mandate der Schuldner einschließlich Pre-Notification, (c) die Vereinbarung der erforderlichen Inkassoabrede mit seinem Kreditinstitut, (d) die ordnungsgemäße Bearbeitung von Rückläufern (CAMT.054), Widersprüchen und Rückbuchungen sowie (e) die Einhaltung sämtlicher banken- und zahlungsrechtlicher Vorgaben.
11.3 Die Software stellt hierfür lediglich technische Hilfsmittel bereit (Mandats-Verwaltung, Erzeugung von SEPA-XML-Dateien, Verarbeitung von CAMT.054-Rückmeldungen). Sie ist kein Zahlungsdienst und ersetzt keine bankrechtliche Beratung.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.1 Die Vergütung richtet sich nach den Vertragsdokumenten und der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Entgelte monatlich im Voraus abgerechnet; wahlweise kann eine jährliche Abrechnung im Voraus vereinbart werden. Eine einmalige Einrichtungsgebühr kann gesondert vereinbart werden; sie entfällt bei jährlicher Abrechnung.
12.2 Sofern eine nutzungsabhängige Komponente vereinbart ist (z. B. pro aktivem Teilnehmer, pro aktivem Trainer, pro Mandant, pro genutztem Speicherplatz), erfolgt die Abrechnung auf Basis der vom System ermittelten Nutzungswerte des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
12.3 Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, verstehen sich alle Preise ab dem Wechsel zur Regelbesteuerung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Anbieter wird den Kunden hierüber in Textform informieren.
12.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
12.5 Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen — nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung und Sperrungs-Androhung — berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt während der Sperrung bestehen, soweit der Anbieter den Verzug nicht zu vertreten hat.
12.6 Der Anbieter ist berechtigt, den Grundpreis mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode in Textform anzupassen. Die Anpassung darf je Anpassung 10 % des bisherigen Grundpreises nicht übersteigen und nicht häufiger als einmal pro Jahr erfolgen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung, das er innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung in Textform ausüben kann.
12.7 Rabatte. Grundpreis im Sinne dieser AGB ist der in den Vertragsdokumenten vereinbarte Preis vor Abzug etwaiger Rabatte. Gewährt der Anbieter einen Rabatt, ergibt sich der Zahlbetrag aus dem Grundpreis abzüglich des Rabatts.
(a) Ein befristeter Rabatt endet mit Ablauf des in den Vertragsdokumenten genannten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung oder Ankündigung bedarf. Der Wegfall eines befristeten Rabatts ist keine Preisanpassung im Sinne von Ziffer 12.6; die dortigen Grenzen, Fristen und das Sonderkündigungsrecht finden auf ihn keine Anwendung. Der Anbieter weist in den Vertragsdokumenten die Dauer des Rabatts und den nach seinem Ablauf geschuldeten Betrag aus und erinnert den Kunden spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform.
(b) Ein unbefristeter Rabatt wird bis auf Weiteres gewährt. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode in Textform beenden; für die Beendigung gelten die Grenzen und das Sonderkündigungsrecht aus Ziffer 12.6 entsprechend, bezogen auf die Erhöhung des Zahlbetrags.
(c) Ein Rabatt begründet keinen Anspruch auf künftige Rabatte.
12.8 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
13. Testphase
13.1 Soweit der Anbieter dem Kunden eine kostenlose Testphase oder eine Demo-Umgebung bereitstellt, gelten diese AGB entsprechend mit folgenden Maßgaben: (a) die Testphase endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Testzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf; (b) während der Testphase sind die Verfügbarkeitsregelungen (Ziffer 5), das SLA und die Haftungsregelungen für entgeltliche Leistungen nicht anwendbar — die Haftung des Anbieters ist insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (vorbehaltlich Ziffer 17.4); (c) Daten aus Testphasen können nach Ablauf ohne weitere Ankündigung gelöscht werden, wenn der Kunde nicht in einen entgeltlichen Vertrag überführt.
14. Datenschutz
14.1 Der Anbieter verarbeitet im Rahmen der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten der Endnutzer des Kunden (insbesondere Trainer, Teilnehmer, Erziehungsberechtigte) ausschließlich im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO.
14.2 Die Parteien schließen hierzu vor Aufnahme der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der diesen AGB als Anlage beigefügt oder separat vereinbart wird. Im Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter.
14.3 Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer zur Erbringung der Leistungen einzusetzen. Eine Liste der eingesetzten Subunternehmer wird im AVV geführt. Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Vorlauffrist mitgeteilt; ein Widerspruchsrecht ergibt sich aus dem AVV.
14.4 Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Endnutzern erfüllt, insbesondere Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO und die Einholung etwaiger Einwilligungen (z. B. für die Veröffentlichung von Profilen, Bildern, Trainings- oder Spielergebnissen).
14.5 Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU/des EWR findet nur statt, soweit dies im AVV ausdrücklich geregelt und durch geeignete Garantien (insb. Standardvertragsklauseln) abgesichert ist.
15. Datensicherheit
15.1 Der Anbieter unterhält dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der vom Kunden eingestellten Daten gegen unbefugten Zugriff, Veränderung und Verlust. Die TOMs sind im AVV im Einzelnen beschrieben.
15.2 Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist (Art. 33 DSGVO), über bekannte Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten informieren, die den Mandanten des Kunden betreffen.
16. Geheimhaltung
16.1 Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nur für vertragliche Zwecke zu verwenden und nur an solche Mitarbeitenden oder Beauftragten weiterzugeben, die diese zur Vertragserfüllung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
16.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Mitteilung allgemein bekannt waren oder ohne Verschulden allgemein bekannt werden, (b) der empfangenden Partei vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, (c) ihr ohne Geheimhaltungsverpflichtung von einem Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden oder (d) aufgrund Gesetzes, Gerichtsbeschlusses oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen — in letzterem Fall mit vorheriger Information der anderen Partei, soweit zulässig.
16.3 Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
17. Gewährleistung und Haftung
17.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen den in der jeweils aktuellen Dokumentation beschriebenen Funktionen entspricht. Eine vollständige Fehlerfreiheit der Software wird nicht geschuldet (siehe 2.3).
17.2 Mängel der Software sind dem Anbieter vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Der Anbieter wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Eine Mängelbeseitigung kann auch durch Bereitstellung eines Workarounds oder eines Updates erfolgen.
17.3 Der Anbieter haftet — vorbehaltlich der Regelung in 17.4 — nur
(a) unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz;
(b) bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt;
(c) im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
17.4 Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (siehe 6.6) angefallen wäre.
17.5 Die Gesamthaftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist je Schadensereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf die im jeweiligen Vertragsjahr gezahlte Netto-Vergütung beschränkt, mindestens jedoch auf EUR 2.500.
17.6 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
17.7 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
18. Höhere Gewalt
Wird der Anbieter durch höhere Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks (auch bei Vorlieferanten) oder Ausfälle der Telekommunikations- oder Energieversorgung — an der Leistungserbringung gehindert, so ruhen die Leistungspflichten beider Parteien für die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Schadensersatzansprüche bestehen insoweit nicht. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
19. Vertragslaufzeit und Kündigung
19.1 Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Mandanten und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestlaufzeit beträgt — soweit nicht in den Vertragsdokumenten abweichend vereinbart — einen Monat bei monatlicher Abrechnung bzw. zwölf Monate bei jährlicher Abrechnung.
19.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit, danach mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Die Kündigung ist an info@tennis-software.de oder die im Impressum angegebene Anschrift zu richten.
19.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei (a) Zahlungsverzug nach Ziffer 12.5, der trotz Mahnung mit Nachfristsetzung nicht ausgeglichen wird, (b) einem erheblichen oder wiederholten Verstoß des Kunden oder seiner Endnutzer gegen Ziffer 9.2 oder (c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
20. Folgen der Beendigung; Datenexport und Löschung
20.1 Mit Vertragsende erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Software. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zum Mandanten zu sperren.
20.2 Der Kunde hat innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Vertragsende das Recht, einen Export seiner Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (z. B. CSV/JSON für Stammdaten, PDF für Rechnungen) anzufordern. Bis zum Ablauf dieser Frist hält der Anbieter die Daten in einem nur für Exportzwecke nutzbaren Zustand vor.
20.3 Nach Ablauf der Export-Frist löscht der Anbieter sämtliche Kundendaten einschließlich aller Backups innerhalb einer weiteren Frist von 90 Tagen unwiderruflich, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten — insbesondere aus §§ 257 HGB, 147 AO — entgegenstehen. Daten, die solchen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist gesperrt vorgehalten und sodann gelöscht.
20.4 Eine kostenpflichtige Verlängerung der Export- oder Vorhaltefrist kann individuell vereinbart werden.
20.5 Über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Vertragsende treffen die Regelungen des AVV ergänzende und vorrangige Vereinbarungen.
21. Änderung der AGB
21.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund — insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder einer Erweiterung des Leistungsangebots — erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
21.2 Die Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Frist, die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
21.3 Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen mindestens der Textform.
22.2 Abtretung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen einer Unternehmensübertragung oder Umstrukturierung den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Wirksamkeitszeitpunkt berechtigt.
22.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
22.4 Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
22.5 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
22.6 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke.